Hausordnung

Hausordnung

Der F10 Sports- & Fitnessclub, vertreten durch die Teamsport Linz- Sportanlagen GesmbH, Further Straße 10, 4040 Linz/Urfahr, vereinbart als Vermieterin die folgende verbindliche Hausordnung mit Ihren Mietern, deren Mitarbeitern, Gästen, Besuchern, Mitgliedern im Injoy-Linz, Mitgliedern im H-Club und allen Kunden Partnern und Lieferanten (im Folgenden kurz „Benutzer“ genannt).

Für Mieter, welche einzelne Kursstunden- und/oder auch tageweise die Studios 1-4 bzw. die große Halle oder andere Räumlichkeiten für Tagesveranstaltungen anmieten, gelten zusätzlich zu dieser Hausordnung alle in der separat ausgefertigten „Studionutzungsvereinbarung“ angeführten Rahmenbedingungen.

Es liegt im gemeinsamen Interesse des Wohlbefindens, der Sauberkeit und Hygiene, sowie der Sicherheit aller Benutzer diese Hausordnung zu befolgen.

  1. Anerkennung der Hausordnung durch Kunden, Besucher und Gäste:
    Mit dem Betreten unseres Hauses, und schon ab Benutzung unserer Parkplätze erkennen alle Mitarbeiter, Besucher, Lieferanten, Gäste und Kunden die Hausordnung des F10 Sports- & Fitnessclub (im Folgenden kurz „F10 genannt“) ausdrücklich an. Diese liegt zur jederzeitigen Einsicht an unserer Rezeption auf. Eine grobe Verletzung dieser Haus- und Benutzungs-ordnung kann auf Weisung der Centerleitung für alle Benutzer den Ausschluss von der Nutzung des Hauses zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Kurs- bzw. Mitgliedsbeiträge unabhängig davon zu bezahlen, bleibt auch im Anlassfall davon unberührt. Es gelten die für die jeweils in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten besonderen Kündigungsrahmenbedingungen der verschiedenen Anbieter und Dienstleister im Haus.
  2. Haftung
    Der Betreiber des F10 übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern, Mitarbeitern, Mietern, Gästen und Besuchern des Hauses für Diebstahl (Garderobe, Spinde etc.) oder Einbruch, sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Betriebsgelände des F10. Ebenso ist die Haftung für Fahrzeuge und Fortbewegungsmittel jeder Art auf unserem Betriebsgelände ausgeschlossen. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung von Benutzern im F10 auf deren eigene Gefahr.

  3. Verhaltensregeln
    Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche und zuvorkommende Umgangsformen im F10. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder, Gäste, Besucher, Lieferanten und Kunden. Insbesondere in den Bereichen der Umkleide ist die Privatsphäre des Einzelnen strikt zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist zwingend einzuhalten. Während des Aufenthaltes und der Sportausübung im F10 ist darauf zu achten, dass andere Benutzer durch das eigene Verhalten nicht belästigt, oder beeinträchtigt werden. Ein grober Verstoß dagegen kann auch ohne vorherige Abmahnung einen sofortigen Hausverweis durch unsere dafür verantwortlichen Mitarbeiter zur Folge haben.
  4. Foto- Film- und Videoaufnahmen
    Die Anfertigung von Fotos und/oder Videos ist ausschließlich nur auf den Trainingsflächen und auch dort nur dann erlaubt, wenn keine anderen unbeteiligten Personen darauf abgebildet werden. In den Umkleide- und Nassbereichen, sowie im Sauna- und Wellnessbereich ist die Verwendung von Kameras (auch Smartphones etc.) generell ausdrücklich verboten!
  5. Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen
    Bitte sorgen Sie dafür, dass die Verwahrung Ihrer Bekleidung und sonstiger mitgebrachter Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern stattfindet. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird von F10 grundsätzlich nicht übernommen. Eine über die Dauer des Aufenthalts hinausgehende Nutzung der Spinde ist nicht erlaubt. Für die dauerhafte Aufbewahrung privater Trainings- und Sportutensilien bieten wir Ihnen gerne unsere Mietspinde im Stiegenhaus (EG) an. Bitte wenden Sie sich dafür an unser Team.
  6. Sauberkeit und Regeln zur Verwendung von Sportschuhen im F10.
    Das Betreten sämtlicher Sportflächen des Fitnessbereiches und aller 4 Studios ist ausdrücklich und ausnahmslos nur mit sauberen Hallenschuhen erlaubt. Die Schuhe sind in einer separaten Tasche mitzubringen und müssen für die jeweilige Sportart sowohl hinsichtlich Ihrer Sohle wie auch Ihrer Beschaffenheit geeignet sein. Es dürfen nur Sport-Hallenschuhe mit heller, bzw. spezieller, nicht abfärbender/reibender Sohle verwendet werden. Straßenschuhe bzw. bereits außerhalb des Hauses getragene, oder verschmutzte Sportschuhe sind im Haus ausdrücklich verboten und verursachen einen sofortigen Ausschluss von der Nutzung/Benutzung ohne Kostenersatz für Platzmiete etc. Ein Training ohne Schuhe oder zB. In Socken, oder mit Flip-Flops etc. ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet. Bitte verlassen Sie die Fitness- Tanz- und Sportflächen, Umkleideräume und Sanitäranlagen immer so sauber, wie Sie diese auch vorfinden möchten. Vielen Dank dafür!
  7. Sportbekleidung
    Die Ausübung des Trainings- bzw. der anderen Sport- und Bewegungsarten ist nur in dafür sichtlich geeigneter, sauberer und geruchsneutraler Bekleidung gestattet. Für das Fitnesstraining ist zusätzlich immer ein sauberes und ausreichend großes Handtuch das gleichzeitig als Sitzunterlage und als Rückenlehne geeignet ist mitzuführen. Unter Rücksicht auf unser besonderes Hygienekonzept ersuchen wir höflich darum die im Startpaket enthaltenen Trainings-Handschuhe auf der gesamten Trainingsfläche zu verwenden.
    Für Hyrox- Functional- Cardio und Hybrid-Trainingseinheiten empfehlen wir spezielle Funktionskleidung, die sowohl für intensive Ausdauerbelastungen als auch für Kraft- und Mobilityübungen geeignet ist. Bitte achten Sie bei allen Trainingseinheiten auf eine der Belastung angemessene Bekleidung, das oberkörperfreie Training ist nicht gestattet.
  8. Besichtigungen der Räume und Trainingszonen des F10
    Die Besichtigung aller Räume im F10 erfolgt ausschließlich in Begleitung unserer für den jeweiligen Bereich zuständigen Mitarbeiter. Wir bitten um Verständnis, dass Nass- und Umkleideräume, wie auch der Sauna- und Wellnessbereich nur mit Zustimmung anwesender Gäste besichtigt werden können. Alternativ bieten wir Ihnen online einen virtuellen 360 Grad Panoramarundgang auf unserer Website an.
  9. Trainingsgeräte und Trainingsräume
    Jede Art von Sport- und das Fitnesstraining ist so auszuüben, dass die anderen Mitglieder hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist bitte insbesondere auf eine störende Geräuschentwicklung (wie lautes Rufen, „ächzen und stöhnen“ beim Krafttraining) zu verzichten. Die Nutzung aller Trainings-, Sport- und Kursräume, sowie der gesamten Sauna- und Wellnesseinrichtungen erfolgt durch die Benutzer auf eigene Gefahr.

    Das F10 bietet modern ausgestattete Bereiche für Hybrid-Training sowie eine speziell eingerichtete HYROX-Trainingszone. Diese verbindet funktionelles Training, Cardio- und Kraftübungen. Bitte achten Sie darauf, die Geräte nach der Nutzung zu reinigen und die Flächen für nachfolgende Sportler:innen freizumachen. Bei intensiven Workouts wie HYROX (z. B. Schlittenziehen, Wall Balls, Burpee Broad Jumps) ist die Rücksichtnahme auf andere Mitglieder besonders wichtig. Nutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Zonen und führen Sie die Übungen kontrolliert und sicher aus.

    Unser Club unterstützt moderne Trainingsformen, die Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit vereinen. Die HYROX-Workouts im F10 sind so konzipiert, dass sie auch in Gruppensettings durchgeführt werden können. Wir bitten alle Teilnehmer:innen, die Hinweise der Trainer:innen zu beachten, den Trainingsbereich nicht zu blockieren und die Übungen stets mit Rücksicht auf andere Mitglieder auszuführen.

    Das Verwenden von Magnesium und ähnlichen Produkten ist in allen Trainingsbereich verboten.

  10. Bedienung haustechnischer Geräte und öffnen der Fenster
    Überlassen Sie bitte die Bedienung aller haustechnischen Einrichtungen, insbesondere der Lichtanlagen, die Saunasteuerung und die Beschattungsanlagen, wie auch das Öffnen von Fenstern im Bedarfsfall ausschließlich unseren Mitarbeitern. Unter Rücksicht auf hohe Temperaturunterschiede im Hochsommer, aber auch in der kühlen Jahreszeit weisen wir darauf hin, dass alle Fenster und Türen im Haus geschlossen bleiben müssen, wenn der Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außentemperatur mehr als 6 Grad beträgt. Das Haus verfügt über eine hochmoderne, leistungsstarke, vollautomatische Lüftungsanlage und darüber hinaus in den besonders exponierten Bereichen über eine leistungsstarke Klimaanlage.
  11. Das Rauchen ist strengstens verboten
    Im gesamten Gebäude der F10 besteht ein uneingeschränktes striktes Rauchverbot. Einzige Ausnahmen bilden die im dafür ausgewiesenen Außenbereich vor dem Haupteingang und auf der Saunaterrasse, bzw. der Außenanlage südlich des Hauses eingerichteten Raucherzonen. Wir bitten höflich dort die bereitgestellten Aschenbecher zu benutzen und die Asche nicht auf den Boden fallen zu lassen.
  12. Speisen und Getränke
    Wir möchten darauf hinweisen, dass im ganzen Haus das Verzehren von mitgebrachten Speisen nicht gestattet ist. Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern wie Trinkflaschen in das Haus mitgebracht werden. Die Verwendung von Glasbehältern/Flaschen ist verboten!
  13. Mobiltelefone
    Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren- auch mit Headsets etc. im Trainingsbereich und in den Umkleide- Nass und Ruhezonen, insbesondere auch im Sauna- und Wellnessbereich unter Rücksichtnahme auf die anderen Besucher ausdrücklich nicht erwünscht ist. Die Mitnahme von Smartphones bzw. Telefonen mit Kameras in den Saunabereich ist aus Gründer der Rücksichtnahme auf die Privatsphäre andere Gäste nicht gestattet!
  14. Alarm- und Brandmeldeanlange, Videoüberwachung
    Alle Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Haus aus Sicherheitsgründen mit einer automatischen Alarm-, und Rauchmeldeanlage ausgestattet ist.
    Folgen Sie bitte im Falle eines Brandalarms unbedingt den Anweisungen unserer Mitarbeiter!
    Alle Räumlichkeiten außer die Umkleide- und Nassbereiche, sowie der Sauna- und Wellnessbereich und die Massage- und Therapieräume im F10 sind zusätzlich zu Ihrer Sicherheit mit einem Video-überwachungssystem ausgestattet.
  15. Parkplatzbenutzung / Parkraumbewirtschaftung
    Unseren Gästen, Kunden und Benutzern steht eine große Anzahl an Parkplätzen auf den ausgewiesenen Parkplätzen zur Verfügung. Diese dürfen von unseren Kunden, Besuchern und Gästen ausdrücklich nur während der Dauer Ihres Aufenthaltes im F10 unter Einhaltung der folgenden Bedingungen genutzt werden. Eine Verantwortung, bzw. Haftung für Schäden an Fahrzeugen und Fortbewegungsmitteln jeder Arte wird grundsätzlich nicht übernommen. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO.

    Unsere Parkplätze werden im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftungsvereinbarung von der Firma Park & Controll PAC Austria GmbH (APCOA) verwaltet und bewirtschaftet, welche daher auch Vertragspartner für alle BenutzerInnen des Parkplatzes ist. Weitere Details und Infos dazu entnehmen Sie bitten den Infotafeln an allen Zufahrten zu unserem Betriebsgelände.

    F10 stellt jedoch allen INJOY-Studiokunden welche über eine ½-Jahres oder Jahresmitglied-schaft verfügen für einen Besuch im Studio täglich eine kostenlose (durchgehende) Parkzeit von bis zu maximal 3,5 Stunden zur Verfügung. Vertragskunden des H-Clubs mit ½-Jahres oder Jahresmitgliedschaft stehen täglich 2,5 Stunden kostenlose Parkzeit während eines Besuchs zu eben diesen Bedingungen zur Verfügung. Für die kostenlose Inanspruchnahme ist unbedingt die vorherige Hinterlegung eines Kennzeichens je Mitglied erforderlich. Unser Team hilft Ihnen gerne dabei. Erst nach Hinterlegung des Kennzeichens ist der Parkvorgang für diese Zeitspanne kostenlos. Eine über diese Zeiträume hinausgehende Parkzeit wird mit € 0,50 je angefangener ½ Stunde verrechnet. Über die App, bzw. den Automaten können Sie sich jederzeit über die tatsächliche Parkdauer und mögliche Kosten dazu informieren.

    Eine Bezahlung (ohne zusätzliche Kosten und Spesen) kann jederzeit online über die APCOA FLOW APP oder direkt über den Parkautomaten beim Eingang erfolgen. Wir empfehlen daher die App zu installieren und keine anderen kostenpflichtigen Dienste wie Easy-Park etc. zu verwenden. Einen QR-Code zur App finden Sie an jeder Zufahrtstafel und am Automat.
    Bitte beachten Sie, dass ein kostenloser Parkvorgang ausschließlich an das eine, persönlich von Ihnen bei uns hinterlegte Kennzeichen gebunden ist. Sollten sie ein anderes Fahrzeug/Kennzeichen verwenden wird die Parkzeit zum o.a. Tarif verrechnet.

    Gehen Sie im Rahmen Ihres Trainings im F10 zusätzlich auch Outdooraktivitäten im Freizeitgebiet Pleschingersee, wie Laufen, Walken, Radfahren etc. nach, so beachten Sie bitte unbedingt ebenfalls die gesamte maximale Abstelldauer von 3,5 Stunden (bzw. 2,5 Stunden für H-Club Mitglieder). Die Erfassung der Kennzeichen erfolgt über ein vollautomatisches, elektronisches Überwachungssystem der Firma Park & Controll (APCOA Parking) bei der Zufahrt auf den Parkplatz. Innerhalb eines Zeitraumes von 15 Minuten zwischen der erfolgten Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs, etwa zum Ein-Aussteigen, bringen, abholen etc. erfolgt keine Verrechnung von Parkraumkosten. Für einen Parkverstoß verrechnet die Firma Park & Controll PAC Austria GmbH € 98.- Bitte beachten Sie dass bei Inanspruchnahme der Parkplätze alleine die Firma Park & Controll PAC Austria GmbH Ihr Vertragspartner ist.

    Das Parken von einspurigen Fahrzeugen wie Motorräder, Mopeds etc. ist von dieser Regelung ausgenommen und daher kostenlos.

    Fahrräder und Scooter etc. dürfen ausnahmslos nur auf dem Fahrradabstellplatz östlich des Haupteingangs abgestellt werden. Im Bereich des Eingangs oder an sonstigen nicht ausdrücklich dafür markierten Plätzen unerlaubt abgestellte Fahrräder dürfen von der Hausverwaltung jederzeit kostenpflichtig entfernt und/oder auf den dafür vorgesehenen Abstellplatz verbracht werden.

  16. Tiere
    Das Mitbringen von Tieren, jeder Art und Größe auf das Gelände bzw. in das Gebäude (auch auf allen Mietflächen) des F10 ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich verboten und zieht im Wiederholungsfall einen Hausverweis nach sich.
  17. Freihaltung der Fluchtwege Sämtliche Fluchtwege, Stiegen-, Notausgänge und beschilderte Notausgangszonen im Gebäudeinneren sind immer freizuhalten und dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Geräten, Gewichten oder anderen Gegenständen verstellt werden.
  18. Anweisungen der Mitarbeiter
    Alle Mitarbeiter des F10 üben gegenüber den Benutzern das Hausrecht aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie im Haus angebrachte schriftliche Hinweise und Sicherheitsrichtlinien sind daher verpflichtend zu beachten.

In unserem Haus legen wir großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung, damit Sie sich bei uns wohlfühlen können!

Für die Geschäftsführung des F10 Sport- & Fitnessclub

Stand November 2025