Hausordnung

 Hausordnung

Der F10 Sports- & Leisureclub, vertreten durch die Teamsport Linz- Sportanlagen GesmbH, Further Straße 10, 4040 Linz/Urfahr, vereinbart als Vermieterin die folgende verbindliche Hausordnung mit Ihren Mietern, deren Mitarbeitern, Gästen, Besuchern, Mitgliedern im Injoy-Linz, Kunden und Partnern (im Folgenden kurz „Benutzer“ genannt).

Für Mieter, welche einzelne Kursstunden- und/oder auch tageweise die Studios 1-4 bzw. die große Halle für Tagesveranstaltungen anmieten, gelten zusätzlich zu dieser Hausordnung alle in der separat ausgefertigten „Studionutzungsvereinbarung“ angeführten Rahmenbedingungen.

Es liegt im Interesse des Wohlbefindens, der Sauberkeit und Hygiene und der Sicherheit aller Benutzer diese Hausordnung zu befolgen.

Anerkennung der Hausordnung durch Kunden, Besucher und Gäste:
Mit dem Betreten unseres Hauses, wie auch ab Benutzung unserer Parkplätze erkennen alle Mitarbeiter, Besucher, Gäste und Kunden die Hausordnung des F10 Sports- & Leisureclub (im Folgenden kurz „F10 genannt“) ausdrücklich an. Diese liegt zur jederzeitigen Einsicht an unserer Rezeption auf. Eine grobe Verletzung dieser Haus- und Benutzungsordnung kann für alle Benutzer den Ausschluss von der Nutzung des F10´s zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Kurs- bzw. Mitgliedsbeiträge weiterhin zu bezahlen, bleibt unabhängig davon auch im Anlassfall bestehen. Es gelten die für die jeweils in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten besonderen Kündigungsrahmenbedingungen der verschiedenen Anbieter im Haus.

Haftung
Der Betreiber des F10 übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern, Mitarbeitern, Mietern, Gästen und Besuchern des Hauses für Diebstahl (Garderobe, Spinde etc.) sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Betriebsgelände des F10. Ebenso ist die Haftung für Fahrzeuge und Fortbewegungsmittel jeder Art auf unserem Betriebsgelände ausgeschlossen. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung von Benutzern im F10 auf deren eigene Gefahr.

Verhaltensregeln
Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen im F10. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder, Gäste, Besucher und Kunden. Insbesondere in den Bereichen der Umkleide ist die Privatsphäre des Einzelnen strikt zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist zwingend einzuhalten. Während des Aufenthaltes und der Sportausübung im F10 ist darauf zu achten, dass andere Benutzer durch das eigene Verhalten nicht belästigt, oder beeinträchtigt werden. Ein grober Verstoß dagegen kann auch ohne vorherige Abmahnung einen sofortigen Hausverweis durch unsere dafür verantwortlichen Mitarbeiter zur Folge haben.

Foto- Film- und Videoaufnahmen
Die Anfertigung von Fotos und/oder Videos ist ausschließlich nur auf den Trainingsflächen und auch dort nur dann erlaubt, wenn keine anderen unbeteiligten Personen darauf abgebildet werden. In den Umkleide- und Nassbereichen, sowie im Sauna- und Wellnessbereich ist die Verwendung von Kameras generell ausdrücklich verboten!

Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Verwahrung Ihrer Bekleidung und sonstiger mitgebrachter Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern stattfindet. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird von F10 grundsätzlich nicht übernommen.

Sauberkeit und Regeln zur Verwendung von Sportschuhen im F10.
Das Betreten sämtlicher Sportflächen des Fitnessbereiches und aller Studios ist ausdrücklich und ausnahmslos nur mit sauberen Hallenschuhen erlaubt. Die Schuhe sind in einer separaten Tasche mitzubringen und müssen für die jeweilige Sportart sowohl hinsichtlich Ihrer Sohle wie auch Ihrer Beschaffenheit geeignet sein. Es dürfen nur Sport-Hallenschuhe mit heller, bzw. spezieller nicht abfärbender/reibender Sohle verwendet werden. Straßenschuhe bzw. bereits außerhalb des Hauses getragene, oder verschmutzte Sportschuhe sind auf im Haus ausdrücklich verboten und verursachen einen sofortigen Ausschluss von der Nutzung/Benutzung ohne Kostenersatz für Platzmiete etc.. Ein Training ohne Schuhe oder zB. mit Flip-Flops etc. ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet.

Bitte verlassen Sie die Fitness- Tanz- und Sportflächen, Umkleideräume und Sanitäranlagen immer so sauber, wie Sie diese auch vorfinden möchten.

Sportbekleidung
Die Ausübung des Trainings- bzw. der anderen Sport- und Bewegungsarten ist nur in dafür sichtlich geeigneter, sauberer und geruchsneutraler Bekleidung gestattet. Für das Fitnesstraining ist zusätzlich immer ein sauberes Handtuch als Unterlage mitzuführen. Unter Rücksicht auf unser besonderes Hygienekonzept ersuchen wir dringend die im Startpaket enthaltenen Trainings- Handschuhe auf der gesamten Trainingsfläche zu verwenden.

Besichtigungen der Räume des F10
Die Besichtigung aller Räume des F10 erfolgt ausschließlich in Begleitung unserer für den jeweiligen Bereich zuständigen Mitarbeiter. Wir bitten um Verständnis, dass alle Nass- und Wellnessbereiche nur außerhalb der Saunazeiten oder nach Rückfrage bei den anwesenden Nutzern besichtigt werden können. Alternativ bieten wir Ihnen einen virtuellen 360 Grad Panoramarundgang über den Sie unser gesamtes Haus besichtigen können auf unserer Website an.

Trainingsgeräte und Trainingsräume
Jede Art von Sport- bzw. auch das Fitnesstraining ist so auszuüben, dass die anderen Mitglieder hierdurch so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Dabei ist insbesondere auf eine störende Geräuschentwicklung (wie rufen, „ächzen und stöhnen“ beim Krafttraining) zu verzichten. Die Nutzung aller Trainings-, Sport- und Kursräume, sowie der gesamten Sauna- und Wellnesseinrichtungen erfolgt durch die Benutzer auf eigene Gefahr.

Bedienung haustechnischer Geräte und öffnen der Fenster
Überlassen Sie bitte die Bedienung aller haustechnischen Einrichtungen, insbesondere der Lichtanlagen, die Saunasteuerung und die Beschattungsanlagen, wie auch das Öffnen von Fenstern im Bedarfsfall ausschließlich unserer Mitarbeiter. Unter Rücksicht auf besondere Temperaturumstände im Hochsommer, aber auch in der kühlen Jahreszeit weisen wir darauf hin, dass alle Fenster und Türen im Haus geschlossen bleiben müssen, wenn der Temperatur-unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur mehr als 6 Grad beträgt. Das Haus verfügt über eine hochmoderne, leistungsstarke, vollautomatische Lüftungsanlage und darüber hinaus in den besonders exponierten Bereichen über eine Klimaanlage.

Das Rauchen ist strengstens verboten
Im gesamten Gebäude der F10 besteht ein uneingeschränktes striktes Rauchverbot. Einzige Ausnahmen bilden die im dafür ausgewiesenen Außenbereich vor dem Haupteingang und auf der Saunaterrasse, bzw. der Außenanlage südlich des Hauses eingerichteten Raucherzonen. Wir bitten höflich dort die bereitgestellten Aschenbecher zu benutzen und die Asche nicht auf den Boden fallen zu lassen.

Speisen und Getränke
Wir möchten darauf hinweisen, dass im ganzen Haus das Verzehren von mitgebrachten Speisen nicht gestattet ist. Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern (Trinkflaschen, kein Glas!) in das Haus mitgebracht werden.

Mobiltelefone
Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren im Trainingsbereich und in den Umkleide- Nass und Ruhezonen, insbesondere auch im Sauna- und Wellnessbereich unter Rücksichtnahme auf die anderen Besucher nicht erwünscht ist.

Alarm- und Brandmeldeanlange, Videoüberwachung Die Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass das F10 aus Sicherheitsgründen mit einer automatischen Alarm-, und Rauchmeldeanlage ausgestattet ist.

Folgen Sie bitte im Falle eines Brandalarms unbedingt den Anweisungen unserer Mitarbeiter!

Alle Räumlichkeiten außer die Umkleide- und Nassbereiche, sowie der Sauna- und Wellnessbereich und die Massage- und Therapieräume im F10 sind zusätzlich zu Ihrer Sicherheit mit einem Videoüberwachungssystem ausgestattet.

15.Parkplatzbenutzung / Abgrenzung zur SOCCERARENA
Unseren Kunden und Gästen steht eine große Anzahl an Parkplätzen auf den 3 entsprechend beschilderten F10-Parkplätzen zur Verfügung. Diese dürfen ausdrücklich nur während der Dauer Ihres Aufenthaltes im F10 benutzt werden. Eine Verantwortung, bzw. Haftung für Schäden an Fahrzeugen und Fortbewegungsmitteln jeder Art welche im Zusammenhang mit der Benutzung unseres Parkplatzes steht wird grundsätzlich ausgeschlossen. Auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen gilt die StVO.

Den F10- Besuchern, Kunden und Gästen ist eine Inanspruchnahme der direkt gegenüber dem F10-Haupteingang gelegenen Parkflächen der SOCCERARENA Linz ausdrücklich nicht gestattet, worüber eine eindeutige Beschilderung links und rechts der Einfahrt dort zusätzlich informiert. Die Benutzer des F10 nehmen zur Kenntnis, dass die Einhaltung der Parkordnung durch die SoccerArena vollständig an ein privates Unternehmen ausgelagert wurde. Die dort befindlichen Parkplätze dürfen ausschließlich nur von den Kunden der SOCCERARENA benutzt werden. Im Falle der Missachtung dieser Regelung werden im Beanstandungsfall durch die jeweils beauftragte Anwaltskanzlei ca. € 200.- im Zusammenhang mit der dadurch entstandenen Besitzstörung in Rechnung gestellt.

Fahrräder und Scooter etc. dürfen ausnahmslos nur auf dem eigens markierten Fahrradabstellplatz östlich des Haupteingangs abgestellt werden. Im Bereich des Haupteingangs oder an anderen nicht zulässigen Orten auf unserem Firmenareal unerlaubt abgestellte Fahrräder dürfen von der Hausverwaltung jederzeit kostenpflichtig entfernt und auf den dafür vorgesehenen Abstellplatz verbracht werden. Für das dafür zwangsläufig nötige entfernen eines Fahrradschlosses wird jeder Kostenersatz ausgeschlossen.

Kunden des hauseigenen Fitnessstudios INJOY erhalten an der Rezeption eine kostenfreie Parkplatzberechtigungskarte. Auf dieser ist das Kennzeichen des abgestellten Kundenfahrzeugs gut lesbar einzutragen. Die Karte ist bei jeder Inanspruchnahme unseres Parkplatzes gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe abzulegen/anzubringen.

Die Parkkarte ist nur für die Dauer einer aufrechten INJOY-Mitgliedschaft gültig und ist bei Beendigung derselben unverzüglich bei der Abmeldung zurückzugeben. Gehen Sie im Rahmen Ihres Trainings im F10 auch Outdooraktivitäten im angrenzenden Freizeitgebiet nach (Laufen, Walken, Radfahren…), so ist es unbedingt notwendig, vor Verlassen unseres Betriebsgeländes das F10 zu betreten und im Studio am Drehkreuz gültig einzuchecken. Nur so ist für die beauftragte Überwachungsfirma feststellbar, dass Sie als berechtigter Kunde zum Abstellen ihres Fahrzeuges berechtigt sind.

Tiere
Das Mitbringen von Tieren, jeder Art und Größe auf das Gelände bzw. in das Gebäude (auch auf allen Mietflächen) des F10 ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich verboten und zieht im Wiederholungsfall einen Hausverweis nach sich.

Freihaltung der Fluchtwege Sämtliche Fluchtwege, Stiegen-, Notausgänge und beschilderte Notausgangszonen im Gebäudeinneren sind immer freizuhalten und dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Geräten, Gewichten oder anderen Gegenständen verstellt werden.

Anweisungen der Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter des F10 üben gegenüber den Benutzern das Hausrecht aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie im Haus angebrachte schriftliche Hinweise und Sicherheitsrichtlinien sind daher verpflichtend zu beachten.

In unserem Haus legen wir Wert auf Sauberkeit und Ordnung, damit Sie sich bei uns wohlfühlen können!
Für die Geschäftsführung des F10 Sport- & Leisureclubs – Stand 8/23